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   BFH, 16.10.2003 - XI B 95/02   

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https://dejure.org/2003,3159
BFH, 16.10.2003 - XI B 95/02 (https://dejure.org/2003,3159)
BFH, Entscheidung vom 16.10.2003 - XI B 95/02 (https://dejure.org/2003,3159)
BFH, Entscheidung vom 16. Oktober 2003 - XI B 95/02 (https://dejure.org/2003,3159)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    FGO § 116 Abs. 3 Satz 1; ; FGO § 56

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 116 Abs. 3 S. 1 § 56
    Beschwerdebegründungsfrist versäumter Einlegungsfrist

  • datenbank.nwb.de

    Begr. der NZB innerhalb der Zweimonatsfrist

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Fristerfordernisse bei Nichtzulassungsbeschwerde ? Versäumung der Zweimonatsfrist zur Begründung der ? verspätet eingelegten ? Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Frist für die Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde wegen fehlerhafter Datierung eines Empfangsbekenntnisses; Beginn der Frist für die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Statthaftigkeit eines Antrags auf ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 203, 407
  • NJW 2004, 1552
  • NVwZ 2004, 1272 (Ls.)
  • BB 2004, 92
  • DB 2004, 50
  • BStBl II 2004, 26
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 02.03.1992 - 9 B 256.91

    Beginn der Beschwerdebegründungsfrist bei Versäumung der Beschwerdefrist

    Auszug aus BFH, 16.10.2003 - XI B 95/02
    Innerhalb dieser Frist ist die Beschwerde auch dann zu begründen, wenn die Einlegungsfrist versäumt worden und deshalb Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt worden ist (vgl. BVerwG-Beschluss vom 2. März 1992 9 B 256/91, NJW 1992, 2780, zu § 133 Abs. 3 Satz 1 VwGO).

    Die durch das Zweite Gesetz zur Änderung der Finanzgerichtsordnung und anderer Gesetze (2.FGOÄndG) vom 19. Dezember 2000 (BGBl I 2000, 1757) in § 116 Abs. 3 Satz 1 FGO neu eingeführte zweimonatige Begründungsfrist ist --wie sich aus dem Wortlaut der Vorschrift ergibt-- eine selbständige, vom Lauf der Einlegungsfrist für die Nichtzulassungsbeschwerde unabhängige Frist, die auch dann mit der Zustellung des vollständigen Urteils zu laufen beginnt, wenn wegen der Versäumung der Einlegungsfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt worden ist (vgl. Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 116 Rz. 20, m.w.N.; Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. März 1992 9 B 256/91, Neue Juristische Wochenschrift 1992, 2780 zur gleichlautenden Vorschrift des § 133 Abs. 3 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung).

  • BFH, 12.07.1994 - VI R 26/94

    Folgen der Fristversäumung zur Revisionsbegründung

    Auszug aus BFH, 16.10.2003 - XI B 95/02
    Diese unzutreffende Rechtsauffassung stellt --jedenfalls bei einem Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe-- kein unverschuldetes Hindernis i.S. des § 56 FGO dar (vgl. BFH-Beschluss vom 12. Juli 1994 VI R 26/94, BFH/NV 1995, 52, zur Versäumung der Revisionsbegründungsfrist).
  • BFH, 28.07.2004 - IV B 83/04

    Beschwerdebegründungsfrist

    Die durch das Zweite Gesetz zur Änderung der Finanzgerichtsordnung und anderer Gesetze vom 19. Dezember 2000 (BGBl I 2000, 1757, BStBl I 2000, 1567) in § 116 Abs. 3 Satz 1 FGO neu eingeführte zweimonatige Begründungsfrist ist --wie sich aus dem Wortlaut der Vorschrift ergibt-- eine selbständige, vom Lauf der Frist für die Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde unabhängige Frist, die auch dann mit der Zustellung des vollständigen Urteils zu laufen beginnt, wenn wegen der Versäumung der Einlegungsfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt worden ist (BFH-Beschluss vom 16. Oktober 2003 XI B 95/02, BFHE 203, 407, BStBl II 2004, 26; Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. März 1992 9 B 256/91, Neue Juristische Wochenschrift 1992, 2780, zur gleich lautenden Vorschrift des § 133 Abs. 3 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung).
  • BFH, 11.02.2004 - VIII B 80/03

    Frist zur Begr. der NZB

    Die durch das Zweite Gesetz zur Änderung der Finanzgerichtsordnung und anderer Gesetze vom 19. Dezember 2000 (BGBl I 2000, 1757, BStBl I 2000, 1567) in § 116 Abs. 3 Satz 1 FGO neu eingeführte zweimonatige Begründungsfrist ist --wie sich aus dem Wortlaut der Vorschrift ergibt-- eine selbständige, vom Lauf der Frist für die Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde unabhängige Frist, die auch dann mit der Zustellung des vollständigen Urteils zu laufen beginnt, wenn wegen der Versäumung der Einlegungsfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt worden ist (BFH-Beschluss vom 16. Oktober 2003 XI B 95/02, BFH/NV 2004, 88; Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. März 1992 9 B 256/91, Neue Juristische Wochenschrift 1992, 2780, zur gleichlautenden Vorschrift des § 133 Abs. 3 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung).
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